Sicherheitsbauteile für Aufzüge

Begleitung auf dem Weg zur CE-Kennzeichnung

Sicherheitsbauteile für Aufzüge dürfen in Europa nur verkauft werden, wenn sie eine CE-Kennzeichnung tragen. Dies regelt die Europäische Union in der Aufzugsrichtlinie 95/16/EG, die im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) in deutsches Recht umgesetzt ist. TÜV NORD CERT unterstützt Hersteller, Importeure, Händler sowie Montagefirmen bei der Anwendung der Aufzugsrichtlinie.


Prüfung und Zertifizierung aus einer Hand

TÜV NORD CERT bestätigt die Produktqualität von Sicherheitsbauteilen für Aufzüge als neutrale, nach europäischem Standard akkreditierte Stelle. Damit ist die Voraussetzung geschaffen, diese Teile gesetzeskonform zu vertreiben und Rückrufaktionen zu vermeiden. TÜV NORD CERT bietet dabei die Produktzertifizierung und die Anerkennung der Qualitätssicherung aus einer Hand. Das Leistungsspektrum umfasst für die Sicherheitsbauteile Puffer, Rohrbruchsicherungen und elektronische Sicherheitsbauteile nach Anhang 4 der Richtlinie im Einzelnen

  • die Durchführung von Prüfungen gemäß den Anforderungen der Aufzugsrichtlinie,
  • die Erstellung von EG-Baumusterprüfbescheinigungen für Sicherheitsbauteile,
  • eine Zertifizierung der Qualitätssicherung für Sicherheitsbauteile,
  • Fachberatung zu den Themen Produktprüfung, Normen und Prüfzeichen.


Baumusterprüfung und Qualitätssicherung

Um die CE-Kennzeichnung rechtskonform durchführen zu können, gibt es unterschiedliche Wege der Konformitätsbewertung.

Baumusterprüfung bzw. umfassende Qualitätssicherung:
Abhängig vom Qualitätsmanagementsystem muss eine EG-Baumusterprüfung durch eine benannte Stelle wie TÜV NORD CERT durchgeführt werden. Nur wenn der Hersteller eine umfassende Qualitätssicherung für Entwurf, Herstellung und Prüfung nach Aufzugsrichtlinie installiert hat, die von einer benannten Stelle für Sicherheitsbauteile zertifiziert ist, kann er auf eine Baumusterprüfung verzichten.

Qualitätssichernde Maßnahmen:
Der Hersteller steht in der Pflicht, entweder Produktionsüberwachungen durch eine benannte Stelle wie TÜV NORD CERT durchführen zu lassen oder die Qualitätssicherung für Herstellung und Prüfung durch eine benannte Stelle bescheinigen zu lassen und interne Prüfungen für jedes Sicherheitsbauteil zu übernehmen.

Nach Erfüllung dieser Voraussetzungen versichert der Hersteller, dass sein Produkt den Anforderungen der Aufzugsrichtlinie und somit allen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht, und darf die obligatorische CE-Kennzeichnung auf seinem Produkt anbringen.


http://www.tuev-nord.de/de/Sicherheitsbauteile_Aufzuege_36770.htm
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