TÜV NORD Winter-Tipps
So kommen Sie sicher durch die kalte Jahreszeit
Zu wenig Bodenhaftung oder ein geplatzter Kühler sind bei Minusgraden keine Seltenheit. Beugen Sie den Tücken des Winters lieber vor – wir sagen Ihnen, worauf es ankommt. Winterreifen aufziehen und dabei Luftdruck und Profiltiefe messen, Frostschutz in Kühler und Scheibenwischanlage auffüllen, Batterie prüfen, Beleuchtung checken. Das sind die „Basics“ für den Winterbetrieb. Wer mehr für die Sicherheit seines Fahrzeugs tun möchte, fährt an unsere TÜV-STATIONEN. Die Kollegen vor Ort beraten Sie gerne!
Damit Sie sicher durch den Winter kommen, haben wir für Sie die wichtigsten Tipps zusammengestellt.
Im Winter auf Winterreifen umrüsten
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit M + S-Reifen gefahren werden. Als M+S-Reifen gelten Reifen, die für winterliche Wetterverhältnisse, vor allem bei Matsch sowie frischem und schmelzendem Schnee, besonders geeignet sind. Zulässige Winterreifen müssen eine der folgenden Kennzeichnungen an der Reifenflanke tragen: M + S, M & S, M. S. oder ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Das gilt auch für Allwetter- und Ganzjahresreifen.
Eine generelle Ausrüstungspflicht mit Winterreifen besteht jedoch nicht.
Doch unabhängig von den Witterungsverhältnissen raten wir allen Autofahrern dazu, im Winter auf Winterreifen umzurüsten: Nicht nur Schnee und Eis machen Winterreifen erforderlich. Wenn die Temperaturen auf unter 7 Grad Celsius sinken, nimmt die Bodenhaftung von Sommerreifen ab. Der Bremsweg wird länger und das Fahrzeug gerät schneller ins Schleudern. Da nützen dann auch ESP und ABS nichts mehr.
Warum Winterreifen besser greifen
Wenn die Durchschnittstemperaturen unter 7 Grad Celsius sinken, wird es höchste Zeit für einen Reifenwechsel. Denn Winterreifen bieten nicht nur bei winterlichen Straßenverhältnissen mehr Bodenhaftung, sondern bereits bei Temperaturen unter der 7-Grad-Grenze. Das hängt mit den Haftungseigenschaften der Reifen zusammen. Bei Kälte wird das Gummi der Sommerreifen hart und bietet keinen ausreichenden Halt mehr auf der Straße. Ganzjahresreifen sind zwar grundsätzlich besser für den Winter geeignet als Sommerreifen – verglichen mit Winterreifen sind sie aber nur ein Kompromiss. Wer im Winter täglich auf sein Fahrzeug angewiesen ist oder eine längere Fahrt plant, sollte deswegen unbedingt mit Winterreifen fahren.
PraxisTipp von unseren TÜV NORD Sachverständigen:
„Gesetzlich sind 1,6 Millimeter Profiltiefe vorgeschrieben. Wir empfehlen Ihnen im Winter jedoch, für eine bessere Bodenhaftung wenigstens 4 Millimeter Profil auf den Reifen zu haben!“
Falsche Bereifung und die Folgen: Bußgeld verdoppelt sich
Wer im Winter bei Schnee oder Eis mit Sommer-Reifen unterwegs ist, muss ab sofort mit einer Geldbuße von 40 Euro rechnen. Bei einer Behinderung des Verkehrs können sogar 80 Euro Bußgeld und ein Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg fällig werden.
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Winterreifenpflicht im Ausland Winterurlauber, die im Ausland ohne geeignete Bereifung unterwegs sind, gefährden den Kaskoversicherungsschutz. Außerdem wird es mancherorts richtig teuer, wenn Sie ohne Winterreifen unterwegs sind. Hier erfahren Sie, in welchen Ländern Winterreifen Pflicht sind. |
Österreich:
In ganz Österreich gilt seit 2008 die Winterreifenpflicht. Vom 1. November bis 15. April dürfen KFZ mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t bei Schnee, Eis und sonstigen winterlichen Bedingungen nur dann bewegt werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind. Die Geldbuße für Verstöße beträgt 35 Euro, bei einer Verkehrsgefährdung sogar bis zu 5000 Euro!
Schweiz:
Es gibt keine allgemeine Winterreifenpflicht. Die Montage von Winterreifen kann aber von den Regionalverwaltungen vorgeschrieben werden, d.h. für einen bestimmten Zeitraum sind Winterreifen in dieser Region dann Pflicht.
Italien und Frankreich:
Je nach Wetterlage werden hier Winterreifen für bestimmte Streckenabschnitte vorgeschrieben. Achten Sie auf entsprechende Hinweisschilder.
Skandinavien:
In Finnland ist von Anfang Dezember bis Ende Februar die Verwendung von Winterreifen Pflicht. In Norwegen sind Winterreifen zwar auch vorgeschrieben, ausländische Fahrzeuge sind von dieser Regelung aber nicht zwingend betroffen. In Schweden waren Touristen bis vor kurzem von der Winterreifenpflicht ebenfalls ausgenommen. Inzwischen müssen aber alle Autos auf schwedischen Straßen mit Winterreifen unterwegs sein. Die Winterreifenpflicht in Schweden gilt vom 1. Dezember bis zum 31. März.

