Führerschein mit 17

Führerschein mit 17

Sicherer Frühstart ins mobile Leben

Der Teenie-Führerschein hat alle positiven Erwartungen übertroffen: Deutlich sinkende Unfallzahlen sprechen für sich. 40 Prozent weniger selbstverschuldete Unfälle und 60 Prozent weniger Bußgelder sind das Ergebnis, wenn alle Autofahrer bereits mit 17 Jahren den Führerschein machen.

Deshalb wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2011 der "Modellversuch" in Niedersachsen endgültig in der Fahrerlaubnisordnung verankert und gilt für alle Bundesländer: die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE kann bereits mit 17 Jahren erworben werden.


Zu zweit fahren Sie besser. Mit Sicherheit

Die jungen Fahrer dürfen sich bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung eines mindestens 30-jährigen Erwachsenen hinters Steuer setzen. Dabei profitieren sie vom Wissen der Begleitperson, reagieren schneller und routinierter in schwierigen Situationen.

  • Grundsätzlich empfehlen wir die Teilnahme an einem Einweisungsseminar für Bewerber und Begleiter.
  • Der Begleiter muss kein Erziehungsberechtigter sein. Trotzdem wäre es schön, wenn die Eltern diese Aufgabe übernähmen.
  • Die 17-Jährigen können die Klassen B und BE erwerben.
  • Die Klassen M, L und S sind in der Klasse B enthalten und dürfen ohne Begleitung gefahren werden.
  • Als zusätzliche Kosten zum „normalen“ Kartenführerschein fallen bei der Antragstellung an:
    € 7,70 für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung
    € 5,10 für die Überprüfung einer Begleitperson


Beeinflusst das „begleitete Fahren“ die Prüfung?

Das „begleitete Fahren“ hat keinen Einfluss auf die Führerscheinprüfung. Die theoretische Prüfung können Sie drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor dem 17. Geburtstag ablegen. Allerdings erhalten Sie den Führerschein erst mit Vollendung des 17. Lebensjahrs.


Die Begleitperson: Verantwortung fährt mit

  • Als Begleitperson sind Sie Ansprechpartner und Helfer während und nach der Fahrt. Antworten Sie auf die Fragen.
  • Lassen Sie den Fahrer beim Fahren selbstständig entscheiden.
  • Beschränken Sie sich auf gelegentliche Hinweise und greifen Sie nicht direkt in Fahrentscheidungen und Fahrmanöver ein.
  • Beraten Sie den Fahrer bei der Streckenwahl.
  • Beruhigen Sie den Fahrer in Belastungs- und Konfliktsituationen.

Sollte der Jugendliche ohne die eingetragene Begleitperson fahren, verliert er seine Fahrerlaubnis.

Weitere Infos zu den Regeln in Ihrem Bundesland finden Sie auch auf folgen Webseiten:
www.bf17.de
www.begleitetes-fahren.de

DOWNLOAD

Führerschein mit 17
Laden Sie sich den Ablauf der Fahrerlaubnisprüfung mit allen Festlegungen und Hinweisen herunter.


http://www.tuev-nord.de/de/Fuehrerschein_mit_17_3146.htm
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