Berufskraftfahrer-Qualifikation

Berufskraftfahrer-Qualifikation

Grundqualifikation und Weiterbildung

Für alle LKW- und Busfahrer beinhaltet das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (kurz: BKrFQG) einige Änderungen, denn hiermit wird die Weiterbildung der Fahrer verpflichtend.




Mit dieser Regelung möchte der Gesetzgeber

  • die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen
  • ein wirtschaftliches Fahren ermöglichen und
  • einen gemeinsamen Bildungs- und Ausbildungsstand innerhalb der EU schaffen.


Die Schulungszentren der TÜV NORD Akademie bieten Ihnen diverse Lehrgänge und führen auch in firmeninternen Trainings die vorgeschriebene Weiterbildung an.

Was beinhaltet das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz?

Bislang hat der Berufskraftfahrer nach dem Führerscheinerwerb seinen Fahrerberuf ausgeübt.
Mit dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz benötigt der Fahrer zum Führerschein eine Grundqualifikation mit anschließenden Weiterbildungen während der Ausübung des Fahrerberufes.


Für wen gilt die Grundqualifikation und die Weiterbildung?

Die Regelung gilt für alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie

  • Fahrten gewerblich durchführen und
  • mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die eine Fahrerlaubnis der C- und D-Klassen erforderlich sind
  • deutsche Staatsangehörige sind oder zur EU oder einem Staat gehören, mit denen die EU ein entsprechendes Abkommen hat.


Somit betrifft das Gesetz jeden LKW- und Busfahrer, der seinen Führerschein gewerblich nutzt. Auch Aushilfsfahrer sind davon betroffen.
Seit dem 10.09.2008 gilt das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz für alle Busfahrer und ab dem 10.09.2009 für alle LKW-Fahrer.


Ausnahmen:

  • Kfz mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • Kfz von Bundeswehr, Polizei, Zivil- und Katastrophenschutz, Straßenreinigung
  • Kfz, die zur Notfallrettung eingesetzt werden
  • Kfz zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung des Berufs verwendet
  • Werkstattpersonal (Probefahrten)


Nachweis der Grundqualifikation und der Weiterbildung

Die erfolgreich abgeschlossene Grundqualifikation und Weiterbildung wird mit Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein eingetragen.


Bußgelder

Sollte keine gültige Berufskraftfahrerqualifikation für gewerbliche Fahrten vorliegen, so können empfindliche Bußgelder verhängt werden:

  • bis 5.000 € für Fahrer
  • bis 20.000 € für Unternehmer

 

Inhalte der Weiterbildung

Die vorgeschriebene Weiterbildung für Berufskraftfahrer umfasst 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten.
Diese 35 Pflichtstunden sind in einzelne Themenbereiche, sogenannte „Module“ aufgeteilt. Jeder Fahrer hat somit Nachweise zu erbringen, dass er 5 Tagesveranstaltungen mit mindestens 7 Unterrichtsstunden pro Tag, in jeweils 5 Jahren, besucht hat.

Eine Prüfung (Theorie und/ oder Praxis) ist nicht vorgesehen.


Bis wann muss man an einer Weiterbildung teilgenommen haben?

Eine erste Weiterbildung (5 x 7 Unterrichtsstunden) ist nach 5 Jahren nach der Grundqualifikation zu absolvieren.
Dies entspricht für Busfahrer bis spätestens zum 10.09.2013 und für LKW-Fahrer bis spätestens zum 10.09.2014.

Ein früherer oder späterer Abschluss ist erlaubt, wenn der Zeitpunkt mit dem Ablauf des Führerscheins übereinstimmt. Bei Busfahrern bis spätestens zum 10.09.2015 und bei LKW-Fahrern bis spätestens zum 10.09.2016.

TÜV NORD bietet diese Module für Sie an. Hier können Sie sich weiter über die Weiterbildungs-Module informieren.


http://www.tuev-nord.de/de/Berufskraftfahrer-Qualifikation_3367.htm
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