Wasser
Trinkwasseruntersuchungen
Für Inhaber von Hausinstallationen mit einer Großanlage zur Warmwassererwärmung besteht seit dem 01.11.2011 durch die neue Trinkwasserverordnung eine gesetzlich vorgeschriebene, jährliche Untersuchungspflicht auf Legionellenbefall. Als Großanlagen gelten Speicher-Trinkwasser-Erwärmer oder zentrale Durchfluss-Trinkwasser-Erwärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder 3 Litern in jeder Rohrleitung zwischen Trinkwasser-Erwärmer und der Entnahmestelle. Damit sind fast alle Mehrfamilienhäuser mit zentraler Wassererwärmung von der Neuregelung betroffen. Generell nicht betroffen sind Eigenheime sowie alle Ein- und Zweifamilienhäuser. Bei Verstößen gegen die Trinkwasserverordnung drohen empfindliche Strafen. Zudem können auf den für die Trinkwasserinstallation Verantwortlichen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche zukommen, wenn Bewohner durch verunreinigtes Trinkwasser gesundheitlichen Schaden erleiden.
Trinkwasser muss der gesamten Bevölkerung in gleichbleibender Qualität zur Verfügung gestellt werden. In Wasserwerken wird ein hoher Aufwand betrieben, um Wasser in der gesetzlich geforderten Qualität bereit zu stellen. Doch in den Rohrleitungen, die das Trinkwasser zu den Verbrauchern führen, kann es z.B. durch Installationsmängel zu ungewollten Veränderungen kommen. Diese Veränderungen begünstigen auch die Vermehrung von Krankheitserregern. Sie bestehen üblicherweise aus Bakterien wie beispielsweise Legonellen und Pseumonaden.
Warum sind Legionellen gefährlich?
- Sie können zum einen eine schwere, atypische Lungenentzündung mit oft tödlichem Ausgang und zum anderen das Pontiac-Fieber mit grippeähnlichem Verlauf verursachen.
- Sie sind häufig Auslöser von Infektionen, die durch unsachgemäßen Betrieb von Trinkwasserinstallationen in Gebäuden hervorgerufen werden können. Klarheit bringt ein Legionellencheck.
- Sie treten z.B. in Krankenhäusern, Hotels und Schwimmbädern auf, also dort, wo viele Menschen sind.
- Sie vermehren sich sehr stark in erwärmtem, stehendem Wasser im Temperaturbereich zwischen 30°C und 45°C.
Was zeichnet uns aus?
Unsere staatlich akkreditierten Sachverständigen führen für Sie Untersuchungen der kompletten Leitungssysteme durch und entnehmen Proben. Die Analyse von Wasserproben und deren Bewertung erfolgt durch ein erfahrenes Team aus Mikrobiologen, Chemikern, Ingenieuren und Technikern in Kooperation mit unserer konzerneigenen akkreditierten „Prüfstelle für Biologische Sicherheit“. In Zusammenarbeit mit der TÜV NORD Akademie bieten wir zu speziellen Fragestellungen wie z. B. zur Trinkwasserhygiene Schulungen an.
Welche Leistungen bieten wir an?
- Die Erstellung eines optimierten Probenahmeplanes gemäß den Anforderungen der neuen TrinkwV für Chemische und mikrobiologische Analysen entsprechend Ihrem Überwachungsbedarf
- Eine qualifizierte Probenahme und chemische/mikrobiologische Analysen (z. B. auf Legionellen) in unserem nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Labor
- Eine verlässliche und bei Behörden anerkannte Aussage als gelistete Untersuchungsstelle nach § 15 Abs. 4 TrinkwV
- Bewertung von Wasserinhaltsstoffen und Ermittlung von Risikofaktoren
- Unterstützung bei der Ortsbesichtigung und Gefährdungsanalyse von Trinkwasser-Installationen (Legionellenproblematik)
- Sanierungsüberprüfung zur Sicherstellung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
Welche Normen und gesetzlichen Regelungen bilden die Arbeitsgrundlage?
Unsere Arbeits- und Rechtsgrundlage bildet die aktuelle Version der deutschen Trinkwasserverordnung.
Ebenso orientieren wir uns an den technischen Standards des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V.
Ansprechpartner:
Auf individuelle Fragen geben unsere Fachleute jederzeit gern eine Antwort. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail mit einem Klick auf das Kontaktfeld oben rechts.

