Gefahrstoffe

Schadstoffkataster

In Gebäuden können zahlreiche Schadstoffe (Gefahrstoffe) vorhanden sein, die eine Gesundheitsgefährdung für den Menschen darstellen.
Spätestens beim Abbruch oder Umbau von Gebäuden wird im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu prüfen sein, ob beim Umgang mit Baumaterialien  Schutzmaßnahmen notwendig sind, und / oder ob die Entsorgung des Abfalls problematisch sein kann.

In gezielten Gebäudebegehungen werden durch erfahrene Sachverständige Proben von verdächtigen Materialien entnommen und in unserem Labor untersucht. Sollten dabei Schadstoffe festgestellt werden, kann durch Raumluftmessungen die Einhaltung von Richtwerten ermittelt werden. Bei schwach gebundenen Asbestprodukten wird die Dringlichkeit der Sanierung durch Anwendung des Bewertungsformblattes der Asbest-Richtlinien festgestellt.


Folgende Schadstoffe sind von besonderer Bedeutung:
Asbest
Künstliche Mineralfasern
Polychlorierte Biphenyle (PCB)
Pentachlorphenol (PCP)
Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK, PAH)


Asbest
Asbest hat eine nachgewiesene krebserzeugende Wirkung beim Menschen. Vor allem im Brandschutz wurde in der Vergangenheit Asbest als Baumaterial verwendet. Diese Materialien sind aber in der Regel „verdeckt“ eingebaut, so dass die Asbesthaltigkeit solcher Materialien von einem Nichtfachmann kaum erkannt wird. Der Eigentümer hat für den gesundheitlich einwandfreien Zustand seines Gebäudes zu sorgen. Er haftet im Rahmen der Zustandshaftung.

Schwach gebundene Asbestprodukte müssen in Innenräumen hinsichtlich ihrer Sanierungsdringlichkeit von einem Sachverständigen bewertet werden. Vor Umbau oder Abriss eines Gebäudes ist bei größeren Gebäuden eine Asbestuntersuchung behördlich vorgeschrieben und bei kleineren Gebäuden anzuraten.


Künstliche Mineralfasern (KMF)
KMF ist eine Sammelbezeichnung für eine Vielzahl künstlich hergestellter mineralischer Faserprodukte. Von besonderer technischer Bedeutung sind Glas- und Steinwolle- sowie Keramikfaser-Produkte. Diese enthalten in der Regel lungengängige Fasern (WHO-Fasern). Ob diese krebserzeugend oder krebsverdächtig sind, wird durch die nasschemische Bestimmung des Kanzerogenitätsindexes (KI) ermittelt.
Die krebserzeugende Wirkung hängt vor allem von der Biolöslichkeit der Fasern ab. Je schneller die Fasern vom Körper aufgelöst, bzw. abgebaut werden, umso geringer ist ihre krebserzeugende Wirkung. Seit Mitte der 90er-Jahre werden KMF-Produkte mit geänderter chemischer Zusammensetzung hergestellt, die als biolöslicher angesehen werden.


Polychlorierte Biphenyle (PCB)
PCB kommen häufig in Fugendichtungen, als Flammschutzanstriche und Beschichtungen oder als Weichmacher in anderen Materialien vor. Außerdem wurde es in geschlossenen Systemen wie z.B. Kondensatoren und Transformatoren verwendet.
Von mit PCB belasteten Baustoffen können vielfältige Gesundheitsrisiken für die Nutzer ausgehen. Diese sind von der Dauer der Raumnutzung und der in der Raumluft vorhandenen PCB-Konzentration abhängig.
PCB ist nach der Einstufung der TRGS 905 als krebserzeugend (Kategorie 3), fruchtbarkeitsgefährdend (Kategorie 2) und fruchtschädigend (Kategorie 2) anzusehen.
Für eine Gebäudeuntersuchung wird als erster Schritt empfohlen, Proben von PCB-verdächtigen Materialien zu entnehmen und analysieren zu lassen. Sofern erhöhte PCB-Gehalte festgestellt werden, sind Raumluftmessungen für eine Gefährdungsabschätzung durchzuführen.
Sofern eine PCB-Belastung vorliegt, sind vor dem Abbruch von Gebäuden besondere Sanierungsmaßnahmen erforderlich.


Pentachlorphenol (PCP)
PCP ist die Abkürzung für Pentachlorphenol.
PCP ist nach der Einstufung der TRGS 905 als krebserzeugend (Kategorie 2), erbgutverändernd (Kategorie 3) und fruchtschädigend (Kategorie 2) anzusehen. Die krebserzeugende Wirkung wird noch durch das in der Regel im Holzschutzmittel vorhandene Insektizid Lindan erhöht.
PCP ist hautresorptiv und kann daher neben der Atmung auch über den Hautkontakt aufgenommen werden. Es wurde bis Ende der 70 er Jahre als Holzschutzmittel verwendet. Seit 1989 besteht ein Herstellungs- und Verwendungsverbot.
PCP ist im Holz sehr ungleichmäßig verteilt. Unmittelbar nach der Anwendung lagen die PCP-Gehalte im Holz am höchsten. Sie nehmen durch Abgabe von PCP an die Umgebungsluft allmählich ab, wobei PCP eine schwerflüchtige Verbindung ist.
Die in der Vergangenheit eingesetzten PCP-haltigen Produkte können bis heute zu PCP-Raumluftbelastungen führen, deren Höhe von der Art und der Menge der PCP-haltigen Erzeugnisse im Raum und den Klimabedingungen des Raumes abhängt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass PCP-haltige Produkte andere, ursprünglich unbehandelte Baustoffe mit PCP kontaminieren können. Diese treten dann als Sekundärquellen in Erscheinung und können PCP an die Raumluft abgeben.
In Aufenthaltsräumen ist von einer möglichen gesundheitlichen Gefährdung auszugehen, wenn die im Jahresmittel zu erwartende Raumluftkonzentration über
1 µg PCP/m3 Luft liegt.
Bei grundsätzlichem Verdacht auf PCP belastete Materialien, wird empfohlen, Proben zu entnehmen und analysieren zu lassen. Sofern erhöhte PCP-Gehalte festgestellt werden, sind Raumluftmessungen für eine Gefährdungsabschätzung durchzuführen.


Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK, PAH)
PAK ist die Abkürzung für Polycyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (auch PAH genannt). Es handelt sich um eine Gruppe von vielen Einzelstoffen, deren Leitsubstanz das Benzo(a)pyren (BaP) ist.
Nach geltendem Gefahrstoffrecht ist Benzo(a)-pyren für den Menschen als krebserzeugend, erbgutverändernd, fruchtbarkeitsgefährdend  und fruchtschädigend  eingestuft. Benzo(a)pyren ist hautresorptiv und kann daher neben der Atmung und der Nahrungsaufnahme auch über den Hautkontakt aufgenommen werden.
PAK´s kommen neben anderen Materialien häufig in Dachpappen, Parkettklebern, Estrichen und Fußbodenplatten vor. Zubereitungen, wie z.B. Bitumen- oder Teerpappe mit einem Benzo(a)pyren (BaP) -Gehalt von > 50 mg/kg gelten nach der TRGS 905 als krebserzeugend.
Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes und der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesge-sundheitsbehörden (AOLG) hat Hinweise für die Bewertung von PAK in Teerkleb-stoffen erarbeitet.


Was zeichnet uns aus?

Wir besitzen ein umfangreiches Qualitätsmanagementsystem und sind vom Deutschen Akkreditierungssystem Prüfwesen u.a. für die Messung von Asbest, KMF, PCB, PCP und PAK akkreditiert.


Welche Leistungen bieten wir an?

Wir überprüfen Ihre Gebäude und technischen Anlagen auf Vorhandensein von Schadstoffen. Dabei bieten wir alle Dienstleistungen dieses Aufgabenfeldes aus einer Hand. Aber auch für einzelne Teilleistungen sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Dies kann u.a. sein:

  • Materialanalysen mit dem Rasterelektronenmikroskop (REM)
  • Bestimmung des KI-Wertes nach BIA-Arbeitsmappe 7488
  • Bewertung der Sanierungsdringlichkeit von Asbestprodukten
  • Prüfung der Ausdehnung von Kontaminationen von Schadstoffen
  • Vorschläge für Schutzmaßnahmen
  • Messung der Raumluft auf u.a. auf Faserstäube, PCB, PCP, PAK, Schimmel, VOC
  • Ausstellung einer Asbest-Bescheinigung für die Abbruchgenehmigung

Welche Normen und gesetzlichen Regelungen bilden die Arbeitsgrundlage?
Für den Eigentümer eines Gebäudes sind die §§ 3, 16 und 53 der Muster-Bauordnung Grundlage für Untersuchungspflichten.
Die Einstufung und Bewertung von Schad- und Gefahrstoffen erfolgt aus dem Arbeitsschutz heraus nach der Gefahrstoff-Verordnung und den untergeordneten Ausführungsrichtlinien, den TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe).
Die TRGS 519 und die TRGS 521 sind Vorschriften, die bei einer Sanierung von Asbest bzw. KMF anzuwenden sind. Die TRGS 524 sowie die BGR 128 sind bei der Sanierung und bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen zu beachten. Die BGI 858 ist eine Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung.
Daneben bilden die aus dem Baurecht der Länder heraus bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen die Grundlage zur Bewertung von Gebäudeschadstoffen, wie z.B. den Asbest-Richtlinien, der PCB-Richtlinie und der PCP-Richtlinie.
Des Weiteren ziehen wir diverse Veröffentlichungen zur Bewertung von PAK, Schimmel und VOC für unsere Gutachten heran.
Grundlage der Schadstoffuntersuchung sind außerdem Merkblätter z.B. der Freien und Hansestadt Hamburg zur Erstellung von Schadstoff- / Gefahrstoffkatastern.


http://www.tuev-nord.de/de/Schadstoffkataster_3593.htm
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Schadstoffkataster_3593.htm

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