Lärmminderung

Geräusche / Akustik

Lärmminderungspläne

Durch Lärmminderungspläne soll bei vorhandenen oder zu erwartenden Einwirkungen verschiedenartiger Geräuschquellen ein Programm zur systematischen Verminderung der Lärmbelastung der Bevölkerung erstellt und eine koordinierte Durchführung der erforderlichen Maß- nahmen ermöglicht werden. Das setzt voraus, dass die Belastung durch die einwirkenden Geräuschquellen erfasst und ihre Auswirkungen auf die Umwelt festgestellt werden.


Dabei müssen die Geräuschbelastungen in "Gebieten" und damit flächenhaft auftreten. Punktuelle schädliche Umwelteinwirkungen (z.B. an einem einzelnen Wohnhaus) reichen nicht aus.
Gemäß § 47 a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) müssen die Gemeinden Lärmminderungspläne aufstellen, wenn in den Gebieten nicht nur vorübergehend Geräusche hervorgerufen werden.


Zu erfassende Geräuschquellenarten sind:

  • Straßenverkehr
  • Schienenverkehr
  • Wasserverkehr
  • Luftverkehr
  • Gewerbliche und/oder industrielle Anlagen
  • Sport- und Freizeitanlagen



Was zeichnet uns aus?

Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung und messtechnischen Ausstattung können wir Ihnen bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und der Umsetzung Ihrer speziellen Wünsche behilflich sein. Die jeweiligen Maßnahmen werden unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten optimiert und bewertet.


Welche Leistungen bieten wir an?

  • Wir bieten Ihnen bei der Bauplanung und Konzeption zukünftiger Projekte bereits im Vorfeld strategische und organisatorische Beratung zur aktuellen Rechtslage.



Welche Normen und gesetzlichen Regelungen bilden die Arbeitsgrundlage?

Grundlage für die Aufstellung von Lärmminderungsplänen bildet § 47 a des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BImschG).


Ansprechpartner:

Auf individuelle Fragen geben unsere Fachleute jederzeit gern eine Antwort. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail mit einem Klick auf das Kontaktfeld oben rechts.


http://www.tuev-nord.de/de/Laermminderungsplaene_3663.htm
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Laermminderungsplaene_3663.htm

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