Geräusche / Akustik
Baustellenlärm
Baustellen gehören zu den von der Umwelt am intensivsten wahrgenommenen gewerblichen Lärmquellen, da sie im Freien und häufig längere Zeit in unmittelbarer Wohnnähe betrieben werden.
Sie sind zumeist zeitlich befristet, und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG - ist ihr Betrieb mit zahlreichen Anforderungen verbunden.
Was zeichnet uns aus?
Unsere Fachleute kennen auf Grund unser langjährigen Erfahrung und der messtechnischen Ausstattung alle Anforderungen, die für die Einrichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Baustellen und ähnlichen Anlagen festgeschrieben sind.
Wir optimieren und bewerten unsere Maßnahmen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Welche Leistungen bieten wir an?
- Messung und Beurteilung von Baulärm nach der AVV Baulärm
- Prognosen von Baulärm
- Geräuschmessungen und Schwingungsmessungen an Baumaschinen
- Geräuschursachenanalyse
- Dauermessstellen zur kontinuierlichen Baulärmmessung
- Beratung bei Einrichtung und Durchführung von Baustellen
- Konzepte zur Errichtung lärmarmer Baustellen
Welche Normen und gesetzlichen Regelungen bilden die Arbeitsgrundlage?
Im Bereich des Baustellen-Lärms hat das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Anwendung. Daneben gilt die AVV Baulärm.
Ansprechpartner:
Auf individuelle Fragen geben unsere Fachleute jederzeit gern eine Antwort. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail mit einem Klick auf das Kontaktfeld oben rechts.

